Leasen Sie Ihre neue LED Beleuchtung
Die wichtigsten Infos zum Beleuchtungs-Leasing
Was ist Leasing?
Leasing ist eine Finanzierungsform für Gewerbetreibende, Vereine, Behörden oder kirchliche und soziale Einrichtungen und funktioniert ähnlich wie ein Mietvertrag. Bei dieser Finanzierungsform ist der Leasinggeber der Eigentümer der Leasingobjekte und der Leasingnehmer zahlt nur für die Nutzung der Leasingobjekte. So kann beispielsweise ein Galerist, der seine neue LED-Beleuchtung nicht bar bezahlen oder über einen Kredit finanzieren möchte, die Beleuchtung leasen, was den großen Vorteil hat, dass er die Leasingraten steuerlich absetzen kann. Dies schafft auch finanzielle Sicherheit, da die neue LED-Beleuchtung durch die Energieeinsparung ihre eigenen monatlichen Raten erwirtschaften kann und somit die Liquidität geschont wird. Der Leasingvertrag wird für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen, die im Beleuchtungsbereich meist zwischen 36 und 60 Monaten liegt. Der Leasingnehmer hat auch die Möglichkeit, eine Leasingsonderzahlung zu leisten, wodurch sich die Höhe der Raten reduzieren kann.
Welche Vorteile hat Leasing?
Nutzen Sie die folgenden Vorteile des Leasings und gewinnen Sie mehr finanzielle Sicherheit für Ihr Unternehmen.
- Steuerlicher Vorteil: Sie können die Leasing-Raten als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.
- Finanzielle Sicherheit: Dank der monatlichen Leasing-Raten bleibt Ihr Eigenkapital bei Ihnen.
- Senkung Ihrer Stromkosten: Eine effizientere Beleuchtung bewirkt eine sofortige Senkung Ihrer Stromkosten - bei gleichbleibender oder sogar besserer Beleuchtungsstärke.
- CO2-Ersparnis: Verbessern Sie Ihre CO2-Bilanz durch effizientere Energienutzung.
- Liquiditätsvorteil: Das Leasing-Objekt erwirtschaftet seine eigenen Raten und schont so Ihre Liquidität.
- Planungssicherheit: Die Leasing-Raten über die gesamte Vertragslaufzeit bieten eine klare Kalkulationsgrundlage.
- Schnelle Anschaffung: Kurzfristig benötigte Beleuchtungsanlagen sind dank automatisierter Prozesse in kürzester Zeit einsatzbereit.
Wie läuft der Leasingprozess ab?
- Stellen Sie über untenstehendes Formular Ihren unverbindlichen Leasingantrag.
- Daraufhin helfen wir Ihnen bei Bedarf zunächst bei der Lichtplanung. Wir stimmen die einzusetzenden Leuchten, die Beleuchtungsstärke und eine eventuelle Beleuchtungssteuerung mit Ihnen ab.
- Nachdem wir alle offene Fragen geklärt haben werden Ihre Daten an unseren Leasingpartner ABC Finance übermittelt, der Ihren Antrag überprüft und eine Rückmeldung gibt. Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, bekommen Sie den Leasingvertrag, den Sie unterschreiben müssen. Nachdem Sie den Leasingvertrag unterschrieben und an den Leasinggeber gesendet haben, bekommen wir als Händler die Info, dass wir die gewünschten Produkte liefern können.
- Sie bekommen Ihre Produkte und bestätigen uns die Lieferung. Schon haben Sie Ihre neue LED Beleuchtung und die monatlichen Raten können Sie bequem nach von Ihnen festgelegter Laufzeit bezahlen.
Welche Produkte kann man leasen?
Sie können alle Produkte ab 500€ Nettowarenwert leasen. Die Zubehörartikel, Kleinteile oder Ersatzteile können nur in Kombination mit einem leasingfähigen Artikel mitgeleast werden. Die leasingfähigen Produkte sind auf der jeweiligen Artikelseite als solche gekennzeichnet.
Wer kann einen Leasingantrag stellen?
Alle Gewerbetreibende, Vereine, Behörden oder kirchliche und soziale Einrichtungen, die sich für unsere Beleuchtungssysteme interessieren, können einen Leasingantrag stellen.
Was ist mit Leasingsonderzahlung gemeint?
Die Leasingsonderzahlung ist eine Anzahlung, die angerechnet wird und die Höhe von Leasingraten beeinflusst.
Eine Beispielrechnung
Im Folgenden ein Beispiel für eine Leasingrechnung für Beleuchtungsanlagen:
Anschaffungspreis der Beleuchtungsanlage: 10.000 Euro, Leasingdauer: 36 Monate / 3 Jahre, Monatliche Rate: 325,74 € zzgl. Bearbeitungsgebühr
Das bedeutet, dass man insgesamt 3 Jahre lang jeden Monat 325,74 Euro an den Leasinggeber zahlt, insgesamt also 11.726,64 Euro. Am Ende des Leasingzeitraums hat man die Möglichkeit, die Anlage zu kaufen.
Bitte beachten Sie, dass dies nur Beispielrechnungen sind und die tatsächlichen Kosten für Leasing oder Mietkauf von Beleuchtungsanlagen von verschiedenen Faktoren abhängen, wie zum Beispiel dem Anschaffungspreis der Anlage, der Dauer der Leasing- oder Mietzeit und den individuellen Konditionen des Leasing- oder Mietkaufgebers.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes Angebot für eine LED-Beleuchtung inklusive unverbindlicher Ausarbeitung eines Leasingvertrages.
Begriffserklärungen
Leasing Vollamortisation
Bei der Vollamortisation wird kein Restwert kalkuliert, so dass unsere Anschaffungsosten bereits in der Grundlaufzeit abgedeckt wurden. Wegen eines fehlenden Restwertes sind die Leasingraten in der Grundmietzeit höher als beim Leasing Teilamortisation. Vollamortisationsverträge kommen immer dann zum Einsatz, wenn das Leasingobjekt einem sehr hohen technischen Verschleiß oder technologiebedingten Werteverfall unterliegt (z.B. IT Hardware und Software).
Mietkauf
Im Gegensatz zum Leasing aktivieren Sie als Mietkäufer das Mietkaufobjekt bei Inbetriebnahme sofort, schreiben es über die AfA-Zeit ab, verlängern Ihre Bilanzsumme und senken Ihre Eigenkapitalquote. Daher kommen Sie beim Mietkauf nicht in den Genuss einer bilanzneutralen Anschaffung. Mit Zahlung der letzten Rate erwerben Sie automatisch das zivilrechtliche Eigentum des Mietkaufobjektes. Sofern Sie eine erhöhte letze Rate („Ballonrate“) wünschen, bieten wir Ihnen unser innovatives Produkt Mietkauf FlexPlan an. Beim Mietkauf FlexPlan schreiben wir bereits mit Vertragsabschluss die Anschlusskonditionen für die optionale Umwandlung der letzten erhöhten Rate („Ballonrate“) in kleine Monatsraten fest (Vertragsverlängerung). Dieser Umwandlung und Vertragsverlängerung können Sie jederzeit und bis 30 Tage vor Ende der Grundlaufzeit widersprechen. Somit bleiben Sie mit unserem Mietkauf FlexPlan flexibel und erhalten zugleich Planungssicherheit.